Kontrollierte Sachwert‑Investments dank KAGB-Regulierung
Sachwert-Investments haben in Deutschland eine lange Tradition, jedoch standen lange Zeit nur die sogenannten Offenen Investmentfonds (Bsp. Aktienfonds) unter direkter Kontrolle der Aufsichtsbehörden. Seit dem Erlass des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der neuen Produktgattung „Alternative Investmentfonds (AIF)” im Jahr 2013 gehören die Zeiten der intransparenten Produkte, die ohne Regulierung und mit wenig Kontrolle übergeordneter Institutionen Kapital von Privatanlegern einwarben, der Vergangenheit an.
Sowohl für die Beteiligungsbranche als auch für die Anleger begann damit eine neue Epoche. Umfassende Kontrollen unterschiedlicher Institutionen sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit: Controlling und Risikomanagement durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie Sicherung des Investmentvermögens durch die Verwahrstelle.
* Wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen, spricht man vom Grauen Kapitalmarkt
